Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Full-Service-Inkasso


  • Bonitätsanfragen

Direkt bei Aufnahme Ihrer Forderung wird der Schuldner durch uns einer Bonitätsprüfung unterzogen. Es wird festgestellt, ob der Schuldner in der zuständigen Schuldnerkartei eingetragen, oder ob gegen ihn bereits ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Diese Informationen sind von äußerster Wichtigkeit für das weitere Vorgehen, da hier bereits festgestellt werden kann, ob weitere kostenintensive Schritte überhaupt wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.


  • Mahnungen

Ihre Forderung wird von uns zunächst schriftlich beim Schuldner geltend gemacht.

Sollte dies vorerst zu keinem Erfolg führen, wird der Schuldner soweit möglich telefonisch kontaktiert.

Unser Ziel ist es, dass Ihre Forderung rasch und einvernehmlich bereits im vorgerichtlichen Verfahren eingezogen wird.

Die von uns eingesetzten Inkassoschritte werden stets der Gesetzeslage und individuell dem jeweiligen Schuldner angepasst.

So können wir auch angemessene Ratenzahlungen vereinbaren und überwachen.


  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide

Sollten unsere außergerichtlichen Maßnahmen keinen Erfolg haben, werden wir in Absprache mit Ihnen und mit Blick auf die Bonität des Schuldners das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Im Optimalfall erhalten wir in kurzer Zeit einen vollstreckbaren Titel.

Sollte der Schuldner jedoch Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegen, steht eine mit uns kooperierende Rechtsanwaltskanzlei für die Durchführung des streitigen Verfahrens zu Ihrer Verfügung.


  • Zwangsvollstreckung und Überwachung

Hierzu gehören:

Pfändung in bewegliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher (Mobiliarpfändung)

Forderungspfändung wie z.B. Lohnpfändung oder Kontenpfändung

Pfändung in unbewegliche Sachen, insbesondere Grundbesitz

Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft

Antrag auf Verhaftung des Schuldners bei Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft


Selbstverständlich achten wir in jedem Stadium der Vollstreckungshandlungen darauf, mit dem Schuldner auch eine einvernehmliche Lösung finden zu können, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen zu vermeiden.


Sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufgrund der aktuellen Bonität des Schuldner nicht verhältnismäßig, übernehmen wir die Forderung gern in Überwachung.

Während des Überwachungsverfahrens prüfen wir regelmäßig, wie sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners entwickeln. Bei einer positiven Veränderung werden wir unverzüglich und in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungshandlungen veranlassen.


  • Adressermittlung

Schuldner verzogen? Kein Problem!

Durch den Zugriff auf unsere Datenbank können wir problemlos Adressermittlungen durchführen.


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